
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2015 hiess eine Praxisänderung in Bezug auf die Einstufung von ein- und angebauten Solaranlagen gut. Seither ist die rechtliche Situation nicht zur Ruhe gekommen.
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Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2015 hiess eine Praxisänderung in Bezug auf die Einstufung von ein- und angebauten Solaranlagen gut. Seither ist die rechtliche Situation nicht zur Ruhe gekommen.